Bisher ist es dem Nutzer in Deutschland möglich, in jedem Handy ohne eingelegte Sim-Karte kostenlose Notrufe abzusetzen. Das aber die Mißbrauchsquote für derart unregistrierte und demnach nicht nachzuverfolgende Notrufe, rapide angestiegen hat, tritt ab dem 1.7. diesen Jahres nun eine Änderung in Kraft:
Um einen Notruf absetzen zu können, ist dann erforderlich, dass das Handy eine bei einem Netzbetreiber registrierte SIM-Karte hat. Es ist also nicht notwendig, bei Prepaidkarten extra Guthaben aufzuladen, da die Notrufnummern 112 und 110 weiterhin kostenlos erreichbar sind. Voraussetzung ist aber, dass die Simkarten registriert und gültig, somit also nachverfolgbar sind, Art der Vertragsform (post- oder prepaid) ist unerheblich.
Von Bedeutung ist zudem, dass Notrufe stets netzübergreifend (also unabhängig vom eigenen Netz) weitergeleitet werden- also braucht sich niemand Sorgen zu machen, wenn das eigene Netz im Notfall keinen Empfang bietet.


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